Mittwoch, 9. Mai 2012

Tote Rinder durch Gen-Mais

Quelle: Gesundheitliche Aufklärung


Tote Kühe durch Gen-Mais:

Gottfried Glöckner, einer der mutigsten und bewundernswertesten Bauern Mitteleuropas, erstattet Strafanzeige gegen den Gentechnikkonzern Syngenta wegen Sachbeschädigung, Prozessbetrug und Verstoß gegen das Gentechnikgesetz.

Der vor einigen Jahren diskutierte Fall um die mysteriösen Todesfälle von Kühen des deutschen Bauers Glöckner, der seine Tiere zwischen 2000 und 2004 mit dem gentechnisch veränderten Mais Bt 176 der schweizer Firma Syngenta fütterte, könnte eine dramatische Wendung nehmen.

Gottfried Glöckner, der einen Schadensersatzprozess gegen die Firma vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verlor, hat jetzt Strafanzeige gegen Syngenta gestellt. Die Vorwürfe sind neu und klingen ungeheuerlich:
Der Deutschlandchef des schweizer Agro-Konzerns Dr. Jachmann habe von Fütterungsversuchen aus dem Jahre 1996 in den USA gewusst und weder ihn (Glöckner) von den Versuchen noch den Richtern im späteren Schadensersatzprozess etwas davon gesagt.
Bei den US-Fütterungsversuchen mit Bt 176, die von Syngenta selbst in Auftrag gegeben wurden, starb ein Anteil von 25 % der Kühe. Die Kühe der Vergleichsgruppe, die nicht mit dem gentechnisch veränderten Mais gefüttert wurden, blieben hingegen gesund.

Glöckner und einem renommierten französischen Molekularbiologen wurde die Studie im Jahre 2009 in Paris zugespielt. Dies bestärkte Glöckner in seinem Verdacht, dass seine Kühe tatsächlich wegen des Gen-Maises zu Tode kamen. Er ließ daraufhin den Fall von einem renommierten deutschen Gentechnikrechtsexperten begutachten.

Dieses Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Syngenta im Zusammenhang mit Bt 176 schwerwiegende Straftaten begangen hat, wenn die von Glöckner angegebenen Tatsachen stimmen: Syngenta hatte Glöckner mit keinem Wort über die Ergebnisse der USA-Studie informiert und ihn auch über viele andere Risiken von Bt 176, die schon damals bekannt waren, nicht informiert. Hierzu waren sie aber verpflichtet.

Indem sie es nicht taten, erfüllten die den Straftatbestand der Sachbeschädigung an 65 Kühen. Außerdem hätten die Todesfälle in den USA und Deutschland bei Fütterungen mit Bt 176 nach Gentechnikrecht als „unerwartete Ereignisse“ den Aufsichtsbehörden gemeldet werden müssen. Eine solche Meldung war jedoch offensichtlich nicht erfolgt, sonst hätten die die Versuche überwachenden deutschen Behörden (damals das Robert Koch Institut – heute Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL) die Versuche nie zulassen dürfen, ohne Glöckner über das Risiko zu informieren.

Der schwerste Vorwurf dürfte aber der des Prozessbetrugs sein: Im Schadensersatzprozess wegen der toten Kühe gab Syngenta an, dass bisher keine Risiken durch Bt 176 bekannt seien. Die Klage wurde abgewiesen. Diese Aussage Syngentas vor Gericht war aber falsch, da bei den von Syngenta selbst in Auftrag gegebenen Fütterungsversuchen in den USA 25 % der Kühe starben. Glöckner entstand dadurch ein finanzieller Schaden von weit über 500.000 Euro, da er von Syngenta die ihm zustehende Kompensation für den Verlust der Kühe und seine Existenzvernichtung gerichtlich nicht zugesprochen bekam.

Glöckner hat deshalb zusammen mit dem Bündnis Aktion Gen-Klage und der Schweizer NGO „public eye on science“ des Bauernrebellen Urs Hans Strafanzeige gegen Syngenta erstattet.

Quelle: Strafanzeige gegen Syngenta – Pressekonferenz am 2. Mai in Frankfurt und Basel

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